Die Zuweisung ist möglich für Menschen mit Fluchterfahrung, die einen der folgenden Aufenthaltsstatus besitzen: N, F, S oder Ausreisepflichtig, im Kanton Aargau leben, unter Traumafolgen leiden und psychologische Unterstützung benötigen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Nachfrage mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Wir möchten Sie zudem auf bestehende Regelstrukturen wie PDAG, SPD, Suchtberatung und andere Angebote hinweisen, an die Zuweisungen ebenfalls erfolgen können.
Menschen, die unter folgenden Symptomen leiden, können wir nicht aufnehmen und verweisen an die Psychiatrischen Dienste des Kanton Aargaus (PDAG):